• AGB

    1. Geltungsbereich

    Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen Nini Unützer und dem Teilnehmer geschlossenen Verträge über Kurse oder Personaltraining bei Nini Unützer.

    2. Teilnahmebedingungen

    An den Veranstaltungen von Nini Unützer kann jeder teilnehmen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat (Kinder und Jugendliche ab vollendetem 12. Lebensjahr mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten), der sich angemeldet und die Kursgebühr entrichtet hat und sofern aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Der Teilnehmer willigt ein, eigenverantwortlich an dem Training teilzunehmen und Nini Unützer von etwaigen Vorerkrankungen und körperlichen Einschränkungen über das Ausfüllen des Anmeldeformulars sowie vor der Kursstunde und Personaltrainings Stunden in Kenntnis zu setzen. Nini Unützer behält sich vor, ggf. eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Teilnehmer vorlegen zu lassen und im Fall gesundheitlicher Bedenken den Teilnehmer vom Kurs/ Personaltraining auszuschließen.

    3. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages

    Der Vertrag kommt mit direkter Buchung über Nini Unützer Buchung zustande. Die Teilnahme an Nini Unützer Angeboten (Personaltraining,Einzelkurse und Kurspakete) führt zu einer Registrierung und Online-Eintragung im Buchungssystem von Nini Unützer. Der Teilnehmer kann über die Anmeldung bei Nini Unützer direkt online anmelden, stornieren und bezahlen. Ein Kursbesuch ist nur über Voranmeldung möglich. Kursanmeldungen werden von Nini Unützer in zeitlicher Reihenfolge angenommen.

    4. Bezahlung

    Die vereinbarte Teilnahmegebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages, d. h. mit der Kursanmeldung des Teilnehmers fällig und ist über das Buchungssystem von Nini Unützer per Überweisung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Wir die Überweisungsfrist überschritten, so entsteht eine Mahngebühr in Höhe von 5 EURO. Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung, auch wenn etwaige Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Nini Unützer anerkannt wurden oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur befugt, wenn der Gegenanspruch aus dem selben Vertrag herrührt.

    5. Rücktritt/Versäumnis

    Ein Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag ist nach Maßgabe folgender Bestimmungen möglich:

    a) Tritt ein Teilnehmer aus Gründen, die Nini Unützer nicht zu vertreten hat, von einem Personaltraining oder einem Kurs zurück, hat er dies mindestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Kurstermin telefonisch, persönlich oder per E-Mail gegenüber Nini Unützer mitzuteilen, ohne dass pauschalisierter Aufwendungsersatz fällig wird. Bei nicht fristgerecht erklärtem Rücktritt hat Nini Unützer Anspruch auf pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 100 % der Kursgebühr.

    b) Tritt ein Teilnehmer aus Gründen, die Nini Unützer nicht zu vertreten hat, von einem sonstigen Kurs zurück, hat er dies mindestens acht Stunden vor dem vereinbarten Kurstermin Nini Unützer über das Email oder Telefon mitzuteilen, ohne dass pauschalierter Aufwendungsersatz fällig wird. Bei nicht fristgerecht erklärtem Rücktritt hat Nini Unützer Anspruch auf pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 100 % der Kursgebühr.

    c) Nicht oder nicht voll in Anspruch genommene Termine verfallen, sofern sie nicht entsprechend den Bestimmungen unter a) oder b) vor Kursbeginn vom Teilnehmer abgesagt wurden. Der Teilnehmer ist für das Reservieren und Absagen seines Kursplatzes eigenverantwortlich. Er verpflichtet sich pünktlich zum vereinbarten Trainingstermin zu erscheinen. Bei Verspätung kann die versäumte Zeit nicht nachgeholt werden.

    6. Kursausfall und Kursverlegung

    Kurseinheiten, die aus Gründen ausfallen, die nicht im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen, werden diesem erstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt. Weitere Ansprüche von Teilnehmern wegen Nichtdurchführung von Kursen (z. B. im Fall höherer Gewalt) sind ausgeschlossen. Nini Unützer ist berechtigt, bei Ausfall des Kursleiters einen Ersatzkursleiter einzusetzen oder Ersatztermin zu bestimmen.

    7. Erstattung

    Eine Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgt ausschließlich bei rechtzeitiger Absage des gesamten Kurses oder bei Absage des Kurses durch Nini Unützer. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmers für eine von ihm nicht wahrgenommene Trainingseinheit besteht nicht.

    8. Urheberschutz

    Audiovisuelle Mitschnitte in den Veranstaltungen von Nini Unützer sind nicht gestattet.

    9. Haftung

    Nini Unützer haftet für Schäden jeglicher Art nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Bei bestehenden Vorerkrankungen oder körperlichen Einschränkungen verpflichtet sich der Teilnehmer, die Kursleitung unbedingt vorher hierüber zu informieren. Bei Verletzung dieser Informationspflicht ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern der Schaden in einem Zusammenhang mit der Vorerkrankung oder der körperlichen Einschränkung steht.

    10. Leistungsumfang, Schriftform, Vertragsänderungen

    Der Umfang der Leistung von Nini Unützer ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung. Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung zwischen Nini Unützer und dem Teilnehmer wieder. Die Bestimmungen dieses Vertrages können nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen Nini Unützer und dem Teilnehmer abgeändert werden.

    11. Hausordnung

    Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gültige Hausordnung einzuhalten.

    12. Schadensersatzansprüche und Haftung

    Das Personaltraining erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen die im Zusammenhang mit meiner Teilnahme am Personaltraining entstehen.

    13. Verschwiegenheitspflicht

    Nini Unützer ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen über die Kundin vertraulich zu behandeln.

    14. Körperliche Anforderungen

    Mit der Buchung des Personaltrainings erklärt der Teilnehmer, den durch die Teilnahme entstehenden körperlichen Anforderungen gewachsen zu sein. Ich versichere, sportgesund zu sein. Ich habe mich bei einem Arzt meines Gesundheitszustandes versichert. Habe ich darauf verzichtet, so tue ich dies auf eigene Verantwortung. Jede Erkrankung und auch plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnlichem werde ich sofort dem Personal-Trainer, Nini Unützer mitteilen und gegebenenfalls das abbrechen.

    15. Datenschutz

    Zum Zweck einer effektiven Teilnehmerbetreuung speichert Nini Unützer intern persönliche Daten. Diese unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und werden ohne Einwilligung der betroffenen Teilnehmer nicht an Dritte weitergegeben.

    16. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Regelung dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so tritt an die Stelle dieser Bestimmung eine Regelung, die nach Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung dieser in rechtswirksamer Weise am Nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. In jedem Fall wird dadurch die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

    München, im Oktober 2021